05 Jul Neue Reglemente per 1.7.2018
Die neuen Reglemente sind per 1.7.2018 gültig.
Das Wichtigste in Kürze:
Ziff. 11
Für den Leistungsbezug ist die beglaubigte Unterschrift des Ehegatten oder eingetragenen Partners notwendig. Die Beglaubigung muss auf dem Antrag zum Bezug erfolgen.
Ziff. 15
Bei einem Auszahlungsgesuch nach Ehescheidung muss der Vorsorgenehmer nachweisen, dass die vorsorgerechtlichen Ansprüche des Ehegatten oder eingetragenen Partners erfüllt wurden.
Link: Reglement für das Freizügigkeitskonto
Link: Reglement für das Vorsorgekonto
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