Neue Reglemente per 1. Januar 2023

17 Jan Neue Reglemente per 1. Januar 2023

 

Reglement für das Freizügigkeitskonto

Im Reglement wurden in den Vorbemerkungen der Hinweis zur gendergerechten Sprache angepasst und durch Datenschutz ergänzt. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage.

 

Reglement über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEF)

Im Reglement wurde einerseits der Hinweis auf die gendergerechte Sprache aufgenommen und andererseits eine Präzisierung im Zusammenhang mit dem Einreichen von Handwerkerrechnungen in
Art. 6 Abs. 3 des Reglements vorgenommen.

  • Wenn Sie Ihr Freizügigkeitsguthaben für die Renovation Ihres Wohneigentums verwenden, müssen die Handwerker Rechnungen der Stiftung innerhalb eines Jahres seit Gutheissung des Antrages, spätestens jedoch fünf Jahre bevor Sie das ordentliche Rücktrittsalter erreichen, eingereicht werden (Art. 6 Abs. 3).

 

Reglement für das Vorsorgekonto 3a

Im Reglement wurde ebenfalls auf die gendergerechte Sprache hingewiesen. Weil seit dem 1. Juli 2022 eine Eheschliessung auch für gleichgeschlechtliche Paare möglich ist, bisherige eingetragene Partnerschaften in eine Ehe umgewandelt werden können und es keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr gibt, wurde als Folge der Hinweis bezüglich beglaubigter Unterschrift des eingetragen Partners gelöscht und es wird in Art. 11 Abs. 1 nur noch der Ehegatte erwähnt.

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