Rendita Freizügigkeitsstiftung – 2. Säule
Die Rendita Freizügigkeitsstiftung garantiert die Erhaltung der beruflichen Vorsorge im Sinne des BVG und des Freizügigkeitsgesetzes.
Wenn Sie dauernd oder vorübergehend Ihre Pensionskassengelder parkieren müssen, z.B. weil Sie bei einem Arbeitsunterbruch aus der bisherigen Pensionskasse austreten oder weil Sie in die neue Pensionskasse nicht alle Gelder einbringen können, stellt das Rendita Freizügigkeitskonto eine sichere und rentable Lösung dar.Sie können wählen, wie Sie Ihre Vorsorgegelder bei der Rendita Freizügigkeitsstiftung parkieren möchten: