Die Rendita Freizügigkeitsstiftung garantiert die Erhaltung der beruflichen Vorsorge im Sinne des BVG und des Freizügigkeitsgesetzes.
Wenn Sie dauernd oder vorübergehend Ihre Pensionskassengelder parkieren müssen, z.B. weil Sie bei einem Arbeitsunterbruch aus der bisherigen Pensionskasse austreten oder weil Sie in die neue Pensionskasse nicht alle Gelder einbringen können, stellt das Rendita Freizügigkeitskonto eine sichere und rentable Lösung dar.
Das Vorsorgekonto der Rendita Vorsorgestiftung ist ein auf der BVV 3 basierendes gebundenes Vorsorgekonto der Säule 3a. Die jährlichen Einlagen auf dem 3. Säule-Konto werden mit einem Vorzugszins verzinst und sind steuerprivilegiert, d.h. die jährlichen Einlagen können vom Einkommen abgezogen werden und sind vermögens- und verrechnungssteuerfrei.